Der Wolf ist zurück - wie sieht ein sinnvolles Zusammenleben aus?

19. 11. 2020

Zu dieser Frage führte die Junge Union Niedergrafschaft kürzlich eine Online-Videokonferenz durch.
Die Rückkehr des Wolfes bewegt viele Menschen, vor allem im ländlichen Raum. Denn dort kommt es vermehrt zu Konflikten, die es in der Form in den letzten hundert Jahren nicht gab.

Mit einem ausführlichen Einblick in die Biologie und das Verhalten des Wolfs leitete Dr. Dirk Wewers, Kurator vom Tierpark Nordhorn, die Veranstaltung ein. Es wurde schnell klar: Der Wolf ist ein anpassungsfähiges und intelligentes Tier. Das wurde auch deutlich in den Beiträgen der weiteren Teilnehmer.
Die Jägerschaft mit den Hegeringleitern Johannes Kramer und Gerold Büssis, aus den bisher betroffenen Gebieten rund um Nordhorn-Range und Engden, konnten nicht nur von einem veränderten Verhalten des Reh- und Damwilds berichten, sondern auch von vielen Sichtungen in den vergangenen Monaten. Klaus Metzner und Maike Kamphorst vom Arbeitskreis Wolf Grafschaft Bentheim schilderten die aufkommenden Berührungspunkte zwischen Weidetierhaltern und dem Raubtier.

Übereinstimmend konnten einige Aspekte des Zusammenlebens festgehalten werden.
Der Wolf lernt schnell, dass ihm vom Menschen keine Gefahr droht und gewöhnt sich an dessen Präsenz. So werden Begegnungen am Tag und in der Nähe von bewohntem Gebiet häufiger.
Eine Gefahr für den Menschen besteht jedoch i.d.R. nicht.
Es ist daher wichtig die Verhaltensregeln zu beachten und den Wolf keinesfalls zu füttern oder gar berühren zu wollen.

Um den Schutz von Weidetieren zu erhöhen, fordert die JU den Landkreis dazu auf, die Halter auf Fördermaßnahmen für wolfsabweisende Zäune hinzuweisen. „Das Land Niedersachsen übernimmt die Anschaffungskosten komplett. Solche präventiven Maßnahmen sollten alle Halter von Weidetieren nutzen, soweit die Installation einem vertretbaren Aufwand gegenübersteht“, meint die Vorsitzende Merle Deters. Die Zäune bieten keinen absoluten Schutz, halten aber den Großteil der Wölfe von einem Angriff auf Weidetiere ab.

Ein weiterer erforderlicher Schritt ist die Definition des „günstigen Erhaltungszustandes“ und die Festlegung von Bestandsobergrenzen und -untergrenzen. Nur dann kann der Status des Wolfes in der FFH-Richtlinie vom Anhang IV „streng geschützt“ in den Anhang V „bedingt geschützt“ geändert werden. Unserer Ansicht sollte länderspezifisch eine Definition erfolgen, denn derzeit gibt es „Brennpunkte“ in einzelnen Bundesländern. Dort gibt es schon jetzt Gebiete in denen die maximale Populationsdichte erreicht ist. Im Verhältnis dazu haben andere Länder noch keine nennenswerte Anzahl an Tieren. Das Warten bis der Wolf sich im gesamten Bundesgebiet ausgebreitet hat, kann keine Option darstellen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) drückt sich hier vor einer Entscheidung.

„Langfristig ist die Regulierung der Wolfspopulation unausweichlich“, so Vorstandsmitglied Matthias Bielefeld. „Der Lebensraum für den Wolf ist endlich. Es muss auch für seinen Bestand eine Obergrenze gelten, wie es sie für jedes andere Wildtier gibt. Niemand möchte den Wolf ausrotten. Der Wolf ist zurück und er wird bleiben. Doch es ist notwendig klar definierte Regeln zu formulieren, um ein sinnvolles Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf zu ermöglichen“, fasst Bielefeld zusammen.

 

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