Junge Union begrüßt Verzicht auf Antrag zur Streichung des § 219a StGB

13. 03. 2018

Auf Bundesebene wird derzeit über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche diskutiert. Linke, Grüne, FDP und auch die SPD wollten das bisherige Werbeverbot kippen, CDU/CSU kämpft dagegen.


Nach neuesten Informationen verzichtet die SPD-Bundestagsfraktion auf einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a.


Die Junge Union (JU) Grafschaft Bentheim bezieht klar Position: „Wir begrüßen den Schritt der SPD-Bundestagsfraktion sehr. Ungeborenes Leben hat eine eigene Rechtsqualität und ist verfassungsrechtlich geschützt“, äußert sich Sebastian Hochmann, Chef der JU.


Ein Abbruch sei für die betroffenen Frauen eine schwere Entscheidung und ein schwerwiegender Eingriff. Aus diesem Grund habe man die Pflicht zur umfassenden Beratung. Deshalb sei ein Schwangerschaftsabbruch keine normale medizinische Dienstleistung, für die in Anzeigen oder über das Internet geworben werden sollte.


Werbung dürfe nicht den Eindruck vermitteln, ein solcher Abbruch sei Routine, äußert sich Hochmann abschließend.

 

Bild zur Meldung: Junge Union begrüßt Verzicht auf Antrag zur Streichung des § 219a StGB